Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.

> Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson.

Patientenverfügung

Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.

> Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.

> Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.

Unternehmervollmacht

Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Ihren Geschäftspartnern sowie Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca. 70% der deutschen Unternehmen sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, haben nur ca. zehn Prozent der Unternehmer durch Vorsorgevollmachten für den Ausfall des »Chefs« vorgesorgt.

> Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem. 

Sorgerechtsverfügung

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Und nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern oft noch kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib, und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert.

Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

> Sorgen Sie für das Wohl Ihrer Kinder vor.

Testament

75 % der Deutschen haben lt. Statista noch kein Testament erledigt. Wenn Sie wollen, dass die richtigen Angehörigen über Ihr Erbe verfügen dürfen, empfehlen Anwälte eine letztwillige Verfügung. Diese regelt Ihren Nachlass, vermeidet Streit und entlastet Ihre Angehörigen.

Weitere Details, Informationen und Unterstützung

https://posniak.juradirekt.com/

Bei Fragen einfach anrufen!

Tel. 0177 - 6707763

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