Sachversicherung Photovotaikversicherung
Montageversicherung
Die Montage ist ein großes Risiko für die empfindliche Technik Ihrer Photovoltaikanlage. Mit einerMontageversicherung können Sie sich einfach und günstig absichern. Damit versichern Sie alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Montage.
Betreiberhaftpflicht
Trotz aller Vorsicht sind Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage schnell in der Haftung. Zum Beispiel dann, wenn jemand durch herunterfallende Teile verletzt wird, wenn benachbarte Häuser beschädigt werden oder Ihr Strom beim Einleiten in das Netz des Energieversorgers einen Netzschaden verursacht. Je nach Anlagengröße und Versicherungsbedingungen Ihrer Privaten haftpflicht ist dieses Risiko bereits beitragsfrei versichert.
Photovoltaik Versicherung
Ihre Photovoltaikanlage ist mit den dazu gehörenden Bestandteilen gegen alle versicherten Gefahren abgesichert. Wenn zum Beispiel ein Schaden durch Überspannung, Kurzschluss, Tierbiss oder Vandalismus entsteht, leisten wir. Gute Konzepte übernehmen auch den Ersatz von Schäden durch extreme Witterung, wie z. B. Hagel, Sturm, Schneedruck, und durch Diebstahl. Erleidet Ihre Anlage zur Gewinnung von Solarenergie einen Totalschaden, sorgt ein gutes Deckungskonzept für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendiger Aufwendungen. So können Sie schnell Ihren Verlust ausgleichen und einen Neustart in Angriff nehmen. Gute Konzepte leisten im Schadenfall auf Erstes Risiko eine Entschädigung für Schadennebenkosten. Darunter fallen zum Beispiel Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Bergungskosten sowie Kosten für das Aufstellen eines Gerüstes.
Entschädigung bei Ertragsausfall
Gute Versicherungskonzepte ersetzt einen Ertragsausfall, der dem Versicherungsnehmer aufgrund von versicherten Schadensereignissen entstanden ist. Die Erstattungssumme richtet sich nach der Anlagenleistung und der Dauer des Ausfalls. Unkomplizierte und allgemein nachvollziehbare Berechnung
GAP-Deckung
Die Differenz-Entschädigung (GAP-Deckung) ersetzt bei unterbliebenem Wiederaufbau der Photovoltaikanlage im Fall eine Totalschadens den Zeitwert der versicherten Sache. Ist der Wiederaufbau der versicherten Anlage nicht möglich, wird bei Bestehen eines Kreditvertrages zu Finanzierung der versicherten Sache mindestens die Restschuld aus dem Kreditvertrag erstattet. Grenze ist die vereinbarte Versicherungssumme.
Stellen Sie zusammen mit mir Ihre bisher getroffene Absicherung auf den Prüfstand!
Nur wer die Risiken kennt, kann Sie beseitigen!
Für Ihre eigene Sicherheit!
Tel. 0177 - 6707763
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